Umziehen leicht gemacht! Teil 1

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Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden? Sie müssen umziehen? Sei es betriebsbedingt oder aus persönlichen Gründen. Bevor es mit dem Umzug los gehen kann, sind ein paar wichtige Punkte zu beachten. Umziehen leicht gemacht! Wir versuchen einigen aufkommenden Fragen auf den Grund zu gehen, und Ihnen eine Hilfestellung zu leisten!
Was ist vor dem neuen Mietvertrag zu beachten?
Die neuen vier Wände sind gefunden. Geben Sie auf der Mieterauskunft den frühstmöglichen Einzugstermin an. Beachten Sie dabei jedoch, dass es zu Überschneidungen mit dem bestehenden Mitverhältnis kommen kann. Schauen Sie, dass Sie die Überschneidung der Mitverhältnisse so gering wie möglich halten. Denn jeder Tag, der sich überschneidet heißt doppelte Kosten. Bei einem Zusammenschluss von zwei Wohnungen kann es sogar passieren, dass zeitgleich 3 Mietverhätlnisse und somit 3 fache Kosten auflaufen. Welche Sie vielleicht doch lieber in neue Möbel, eine neue Küche oder gar in ein Umzugsuntenehmen stecken möchten. Eine Möglichkeit, solche enorm anfallenden Kosten zu minimieren ist, mit dem Makler zu verhandeln. Versuchen Sie einen Deal auzuhandeln. Der Makler möchte vermieten und lässt sich so vielleicht darauf ein, dass Sie den ersten Monat, die ersten Monate, kostenfrei die neue Wohnung nutzen dürfen. In diesem Fall fallen lediglich die Nebenkosten an. Manchmal ist es jedoch so, dass es mehrere Interessenten auf eine Traumwohnung gibt. Da heißt es Sympathiepunkte sammeln. Seien Sie vorallem ehrlich, geben Sie jedes Haustier an, legen Sie die Fakten auf den Tisch und versuchen Sie eine Ebene mit dem Makler zu finden. Ehrlichkeit währt am Längsten und der Makler ist auch nur ein Mensch. Er spricht letzten Endes eine Empfehlung an den Vermieter aus. Welche entweder zu Ihren Gunsten oder Ungunsten ausfallen kann. Sie haben diesen ersten Schritt überstanden? Dann gilt es weitere Punkte vorab zu klären.
Wie lange muss ich meinen Umzug vorher planen?
Sie sollten so früh wie möglich den neuen Mietvertrag abschließen. Natürlich auch das bestehende Mietverhältnis kündigen. Sie möchten Ihren Umzug nicht auf eigene Faust wuppen und wollen ein Umzugsunternehmen beauftragen? Dann sollten Sie zeitnah die Umzugsfirma Ihres Vertrauens kontaktieren. Den die Bücher derer sind meist gerappelte voll und je mehr Vorlauf eine Spedition hat, desto wahrscheinlicher ist die Realisierung ihres Wunschtermines. Gegebenenfalls können Sie somit auch noch rechtzeitig Urlaub einreichen.
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?
Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) leider nicht. Somit gibt keine gesetzliche Regelung. Leider auch nicht in Form einer unbezahlten Freistellung. In Ausnahmefällen (wenn es z.B. im Arbeitsvertrag vereinbart oder als Teil eines Tarifvertrages ist) besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Sonderurlaub. Dies gilt auch teilweise für betriebsbedingte Umzüge. Die Anzahl der Urlaubstage variiert nach dem Betrieb. Ist der Umzug betriebsbedingt, befindet sich der Umzuziehende in einer Gewerkschaft oder ist Beamter, können dadurch andere Regelungen getroffen sein. Treffen alle genannten Punkte nicht auf Sie zu? Dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Chef. Oft erweist sich dieser als sehr kulant. Er weiß, dass alle Tätigkeiten eines Umzuges (inkl. aller Vorbereitungen, Behördengänge etc.) nicht am Wochenende oder in der Freizeit geleistet werden können. Da genehmigt der ein oder andere Chef auch schon mal 2 Tage Sonderurlaub für den Umzug.  Haben Sie ein gutes Verhältnis zum Arbeitergeber, so kann Ihnen dieser 1 Tag Sonderurlaub, beim Umzug innerhalb des Ortes und 2 Tage Sonderurlaub, beim Umzug mit Ortswechsel, gewähren. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag nach Ihren Möglichkeiten und loten Sie das Machbare aus. Wenn diese Punkte geklärt sind,  steht Ihrer weiteren Umzugsplanung nichts mehr im Weg. Das ist Umziehen leicht gemacht Teil 1! Ein weiterer wird folgen.

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